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Rodauweg 1w

 

Rodauweg
Rodauweg 2w

Der Rodauweg liegt im Ortsteil Hastedt. Er beginnt an der Hasseler Dorfstraße und endet in der Forst. Er hat eine Länge von ca. 510 Meter.

Rodauweg w

13.02.2014
In einem Gespräch zwischen den Anwohnern den Fraktionsvorsitzenden, dem Bürgermeister und Vertretern der Samtgemeinde wurde die weitere Vorgehensweise besprochen und abgestimmt.
 

19.01.2014
In seiner Ausgabe vom 19.01.14 schreibt die Rotenburger Rundschau von einem Teilerfolg der Anlieger des Rodauweges. Den Artikel finden Sie hier:
 

13.01.2014
In der Sitzung des Gemeinderates wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt Angebote für die Arbeiten einzuholen. In Zusammenarbeit mit dem Landkreis wird die Ausschreibung erarbeitet. Anschießend werden die Ergebnisse im Wegeausschuss und im Rat diskutiert und beschlossen. Es geht voran.....
 

Bei der Instandsetzung des Rodauweges handelt es sich um eine Reparatur einer bereits bestehenden Straße. Für dieses Vorhaben ist die:

                                                                   Strassenausbausatzung
 
für die Kostenbeteiligung der Bürger maßgebend. Der Rodauweg sollte auf einer Länge von ca. 510 Metern erneuert werden.
Unstrittig war, dass die Notwendigkeit besteht dieses Vorhaben umzusetzen. Der Bürgermeister erläuterte den Zustand der Straße. Um weitere, höhere Kosten in den Folgejahren zu vermeiden sei es unumgänglich diese Maßnahme jetzt durchzuführen.
Von einigen Bürgern wurde argumentiert, dass die jetzt vorliegen Schäden von den Forstfahrzeugen verursacht worden sind und somit auch von der Forstverwaltung zu tragen seien. Herr Löber von der Samtgemeinde Bothel erklärte, dass dies so einfach nicht möglich sei. Da die Forstverwaltung auch Anlieger der Straße ist (im hinteren Teil) dürfte diese die Straße natürlich aus benutzen. Nur wenn sofort nach auftreten eines Schadens diese darauf aufmerksam gemacht würde und der Schaden sofort gemeldet würde, könnte versucht werden eine Kostenerstattung er erreichen. Dies ist aber in den meisten Fällen erfolglos und kommt auf den Einzelfall an.
Bürgermeister Struck erklärte dass für die Sanierung eine neue Deckschicht mit 8 cm Stärke aufgetragen werden sollte. Auch hierüber gab es eine lebhafte Debatte. So sahen einige Bürger die Notwendigkeit nicht gegeben. Eine geringere Stärke der Deckschicht sei ausreichend. Dem gegenüber steht die Rechtsprechung die diese Stärke als notwendig erachtet um erstens für ausreichende Sicherheit bei den heutigen Fahrzeuggewichten zu sorgen, zweitens um die Bürger an den Kosten zu beteiigen. Andernfalls würden die Kosten komplett zu Lasten der Gemeinde gehen. Einige Bürger erklärten ihren Unmut und führten aus, dass sie mit der so vorgestellten Maßnahme nicht einverstanden seien. Die Mehrheit war jedoch der Meinung nun dem Bürgermeister den Auftrag zu geben eine Kostenschätzung für den vorgestellten Umfang einzuholen.            

Bauvorhaben: